Dienstag, 30. Juni 2009

Netzsperren. Teil II

Ich habe jetzt endlich den Antwortbrief von Lothar Binding auf meinen Netzsperren-Brief auf dessen Homepage gefunden (ich habe ihn auch persönlich geschickt bekommen, habe aber auf ein Nicht-Pdf-Dokument auf dessen Homepage (vergeblich) gehofft, damit ich besser zitieren kann). Ich weiß noch nicht so genau, was ich davon halten soll, nicht alles ist totaler Blödsinn. Binding beruft sich u.a. auf den "Kompromiss", den der Parteivorstand ausgehandelt hat und auf die scheinbare Entkräftung der Argumente der Gegner der Sperren.
Ärgerlich sind allerdings v.a. andere Äußerungen, in denen Binding seine Zustimmung zu dem Gesetz begründet, obwohl er selbst "viele Bedenken teilt" und ihm "die Zustimmung fachlich sehr schwer" (jeweils S.2) fällt. Seine Begründung lautet schlicht und einfach: Fraktionssolidarität.
Binding schreibt, ohne es weiter zu begründen, dass die Entscheidung über die Netzsperren "keine Gewissensfrage" (S.3) ist. Das finde ich etwas seltsam, da in Art. 38 I GG doch steht, dass die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Binding stimmt also einem Gesetz zu, dass er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann und beruft sich darauf, die Zustimmung des Gesetzes sei keine Gewissensfrage.
Weiter schreibt er dann, dass er in der Fraktionsabstimmung zur unterlegenen Minderheit gehört habe (jedenfalls kann man das dem Text entnehmen) und schließt daraus:
"Mit seiner eigenen Mehrheit in einer Abstimmung zu unterliegen, bedeutet daher nach meinem Verständnis, sich später der Mehrheit anzuschließen und deren Entscheidung zu respektieren."(S.4)
Auch das finde ich zumindest komisch, Binding hat also in der Fraktion gegen das Gesetz gestimmt (kann man das irgendwo nachprüfen, er bezieht sich jedenfalls nicht konkret auf die Netzsperren) und stimmt in der Abstimmung im Plenum für das Gesetz, weil er sich der Mehrheit anschließt. Dies begründet er so:
"Andernfalls würde ich mit der Opposition stimmen, also eine Gruppe stärken, deren Vorschläge meistens noch weiter von meinen Vorstellungen entfernt sind als die der Mehrheitsmeinung in der eigenen Fraktion"(S.5)
Ich versuche den Satz zu verstehen: Binding ist gegen das Gesetz, die Mehrheitsmeinung der Fraktion ist für das Gesetz, die Opposition ist gegen das Gesetz. Was liegt also näher, als mit der eigenen Fraktion zu stimmen. Das "nein" der Opposition ist weiter entfernt von Bindings "nein" als das "ja" der SPD-Fraktion. Kann mir das jemand erklären?
So geht es weiter:
"Abgesehen davon ist auch ein Restzweifel über die eigenen Erkenntnisse und Meinungen erlaubt. Es könnte ja auch sein, dass die Mehrheit meiner Fraktion das Richtige denkt und ich das Falsche."(S.5)
Diese Begründung finde ich schwach.
Erstens erwarte ich von meinem Abgeordneten, dass er sich über ein Thema (besonders über ein so wichtiges), über das er abstimmt, insoweit informiert, dass er eine für eine Abstimmung nötige Fachkompetenz mitbringt, die Binding ja vorgibt zu haben (S.1).
Zweitens ist das Argument einfach keines. Wenn ich nach eigener Ansicht gegen ein Gesetz bin, dann stimme ich doch nicht aus dem Grund mit der Mehrheit dafür, dass meine eigene Ansicht eventuell falsch sein könnte. Dann bräuchten wir doch gar keine Abgeordneten mehr...
Alles in allem finde ich die Argumentationsweise sehr, sehr (sehr) wacklig.
Ich muss sagen, dass ich die Handlungsweise in diesem Fall als bedenklich empfinde. Und ja, ich hätte mehr "Selbstbewusstsein"(S.2) erwartet. Wenn ein Abgeordneter fachliche Bedenken hat, warum gibt es von dann ihm keinen Widerstand gegen das Vorhaben? Fraktions"solidarität" hin oder her, es hat in der SPD einige Gegenstimmen gegeben und man kann doch nicht einfach die Basis (und ja auch den Online-Beirat) aufgrund von Fraktionstreue überhören.
Insgesamt bin ich von der SPD-Fraktion doch sehr enttäuscht. Man hat sich vor den Karren von Ursula von der Leyen spannen lassen und läuft jetzt Gefahr, eine ganze Generation zu verlieren, weil man einem Gesetz zugestimmt hat, von dessen Nicht-Wirksamkeit man teilweise selbst überzeugt war.

Nachtrag:
Ganz vergessen habe ich, auf den wunderbaren letzten Satz des Briefes hinzuweisen:
"Außerdem ist auch das web, trotz einmaliger Selbstkontrolle durch die Community und demokratischer Strukturen, kein rechtsfreier Raum."(S.5)
Dazu hatte ich bereits etwas geschrieben und mir ist es unbegreiflich, wie sämtliche Politiker diesen Unsinn immer wieder vor sich herplappern müssen. Eine Blödsinnsaussage wird auch durch unendlichfache Wiederholung immer eine Blödsinnsaussage bleiben.
So möchte ich auf einen sehr guten Telepolis-Artikel hinweisen, "Verglichen mit dem Netz ist das Leben ein rechtsfreier Raum", in dem Beispiele für eine Überreglementierung des Internets gemacht werden und der derzeitige Lieblingssatz der Politiker ad absurdum geführt wird.

5 Kommentare:

  1. Das in der SPD ausschließlich die Fraktionsdisziplin und nicht der Art. 38 GG gilt, ist erschreckend, aber leider nicht neu. Dies ist auch der Grund, wieso ich die SPD nicht nur derzeit für nicht tragbar halte, sondern auch für nicht reformfähig - denn dieses System führt dazu, dass Minderheitenmeinungen hier nicht beachtet werden.

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  2. Verdammt, mein ganzer Kommentar ist weg. Und er war verdammt lang. Oh Gott, so viel werde ich jetzt nicht mehr schreiben, ich gebe nur polemische Stichworte wieder:
    - Ja, es ist Fraktionszwang, aber das ist richtig so.
    - Ich denke in der Bevölkerung kommt das an "Kinderpornos verbieten, warum nicht?"/ Es geht nicht um Zensur etc. Das bedenkt die SPD bei der Abstimmung
    - Das Internet ist ein rechtsfreier Raum [sic!] Dieser eine Artikel ist argumentativ sehr scheiße
    - 10-jährige können sich wirklich üble Sachen reinziehen durch das Internet, die sie unkommentiert aufnehmen
    - Die Hintergrundgedanken der Gesetzgebung halte ich für integer, ich denke es geht aber auch darum ein Einfallstor zu schaffen (was ich für legitim halte)
    - Alles in allem: Grundgedanke ist in Ordnung, die Umsetzung und Technik dagegen wahrscheinlich recht sinnlos. Das liegt meiner Meinung nach auch ein bisschen da dran, dass unsere legislativen Freunde wohl keine "digital nativs" sind (wie ich letztens gelernt habe), ein kleiner Beweis: http://www.youtube.com/watch?v=C0Q41F6m1_E
    Gruß, Simon

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  3. So, darauf muss ich dann doch nochmal was entgegnen:
    Ich würde niemals den Grundgedanken, nämlich Kinder vor Vergewaltigung zu schützen, in Frage stellen. Und selbstverständlich bin ich ebenfalls dafür, dass niemand mit so etwas Geld verdienen kann und ja, niemand hat das Recht darauf, sich Kinderpornos anzugucken.
    Aber das stellt ja auch niemand in Frage. Wirklich niemand.
    Aber gerade weil die Gesetzgeber, wie du richtig bemerkst, anscheinend keinen Schimmer von dem haben, was sie da machen, muss man sie eben darauf stoßen, dass das alles Unsinn ist.
    Das, was im Internet meistens als "rechtsfrei" bezeichnet wird, bezieht sich in 99% der Fälle auf Urheberrechtsverletzungen. Das sind Internetnutzer, die sich Musik, Filme, Spiele und trallala aus dem Netz laden und das ist der Industrie und zugleich selbstverständlich auch der Politik ein Dorn im Auge. Und das ist tatsächlich - man mag es kaum glauben - strafbar.
    Der 10jährige, den du aufführst, muss natürlich davor geschützt werden, auf irgendwelchen Porno- oder Gewaltseiten zu landen und deswegen gibt es Kindersicherungen im Sinne von Contentfiltern, die anstößige Seiten blocken. Ich weiß nicht, wie effektiv diese Dinger funktionieren, aber es gibt sie.
    Eine gewisse Kontrolle durch die Eltern muss außerdem sein, du hockst dein Kind ja auch nicht nachts um 12 vor die Glotze und drückst ihm die Fernbedienung in die Hand...
    Wenn du es für legitim hältst, dass man ein Einfallstor dafür öffnet, demnächst auch die (bösen, bösen) "Killerspiele" und Musik-Downloadseiten zu zensieren (als nächstes dann Regierungskritisches, man findet immer was...), dann sind wir anderer Meinung.

    Und zum Fraktionszwang:
    Abstimmen ist ohne eine gewisse Fraktionsdisziplin sehr schwierig, jede Abstimmung würde dann zu einer Wundertüte geraten. Außerdem werden Abgeordnete oft aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit gewählt und sind ihrer Partei dadurch auch verpflichtet.
    Allerdings hat diese Fraktionsdisziplin durch Art 38 eine grundlegende Schranke, der man meines Erachtens auch nicht einfach aus dem Weg gehen kann, indem man sagt, dass das "keine Gewissensfrage" ist.
    Und zweitens ist der Abgeordnete wie gesagt auch der Partei verpflichtet, nicht nur seiner Regierung und der Fraktion und es mag schädlich sein, wenn innerhalb der Fraktion verschieden abgestimmt wird, aber es ist auch schädlich (meine Meinung), wenn innerparteiliche Strömungen ignoriert werden.
    Naja, ich hoffe auf unser BVerfG, die haben glücklicherweise schon öfter (aber nicht immer) bewiesen, dass sie schlauer sind, als unsre regierenden Politiker...

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  4. Ich muss gestehen, und ich bin mir bewusst ziemlich alleine mit dieser Meinung dazustehen, dass ich nicht wirklich Angst vor einem Überwachungsstaat habe. Ich kann die Szenarien verstehen und erkenne auch an, dass Menschen immer wieder mahnen diesen ersten Schritt zu gehen (wie eben dieses Gesetz eeiner wäre) doch bin ich irgendwie zuviel "Staatsoptimist". Ich traue es irgendwie dem Staat zu, dass so ähnlich wie Fernsehen/Radio/Telefon zu regeln. Man mag mich für verrückt halten.

    Bei der Fraktionsdisziplin bin ich eher der Meinung, dass innerparteilich jede Stimme angehört werden muss und auch kräftig abgewogen und diskutiert werden soll. Hier muss der Parteivorsitzende irgendwie eine Mehrheit finden oder einen Kompromiss fassen. Kommt es dann zur Abstimmung im Bundestag sollte die Fraktion eigentlich immer geschlossen abstimmen. Der Artikel 38 ist für mich eher so das letzte Mittel, wenn es wirklich knallhart kommt und an die Nieren geht. Also wenn plötzlich jemand meint ein Ermächtigungsgesetz vorlegen zu müssen. Wenn hier die neuste Gurkenverordnung zur Abstimmung kommt, dann soll niemand sich auf sein Gewissen berufen.

    Der strittige Punkt ist nun, ist dieses Netzsperrengesetz eben vielleicht ein erster Schritt zum totalitären Überwachungsstaat und sollte folglich hier schon unterbunden werden? Ich wär halt eher der Meinung: nein.
    Gruß Simon

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  5. Bzgl. Überwachungsstaat möchte ich dir dann einmal das Buch 1984 von George Orwell ans Herz legen (wahrscheinlich kennst du das sogar, das würde das ganze noch schlimmer machen ;) ), das eindrucksvoll die Konsequenzen einer umfassenden Überwachung darlegt.
    Und dann hat Überwachung natürlich auch mit Kontrolle zu tun und ist deswegen, selbst bei mäßiger Anwendung, mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung und speziell mit sowas wie Meinungsfreiheit nicht zu vereinbaren.
    Und Staatsoptimismus kann ich im Großen und Ganzen überhaupt nicht nachvollziehen. Natürlich sitzen da nicht nur Idioten, aber wer sagt, dass sich Politiker nicht persönlich bereichern, indem sie z.B. irgendwelche Daten an Unternehmen weitergeben? Dafür brauch es eine Kontrolle und die ist durch ein Volk, das wiederum kontrolliert und überwacht wird, nicht möglich. (Ist das logisch?) Die aktuellen Geschehnisse bei der Bahn oder in der Deutschen Bank sollten eigentlich abschreckend genug sein...

    Und was die Fraktionsdisziplin angeht, bin ich mittlerweile auch ein wenig zurückgerudert und meine Empörung bzgl. Binding hat sich eher in eine allgemeine Empörung gegenüber der allgemeinen Abstimmungspraktiken gewandelt, denn so ein Verhalten (ich bin dagegen, stimme aber dafür) ist anscheinend gang und gäbe.
    Mein Hauptkritikpunkt ist aber weiterhin, dass es sich eben nicht um irgendeine "Gurkenverordnung" handelt, sondern um ein Gesetz, das de facto Zensur ermöglicht.
    Und es ist ja nicht so, dass sich irgendwer bewusst parteischädigend gegenüber der SPD verhalten hätte, schließlich hat sich gerade innerhalb der Partei doch einiger Widerstand gebildet...

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